Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rechtsverhältnis:
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung zu Lasten der Kranken-, IV- und Unfallversicherungen kommen darüber hinaus auch die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Versorgung zur Anwendung.

Dokumente und Datenschutz:
Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere die Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde und andere Aufzeichnungen sind Eigentum des Zahnarztes. Die Röntgenaufnahmen sind Eigentum des Patienten, sofern sie bezahlt worden sind. Auf Verlangen werden Kopien der Patientendatei, sowie die Röntgenaufnahmen im Original hinsichtlich des Datenschutzes ausschliesslich an den Patienten zugestellt. Die Aufbewahrungsfrist der Praxis von Patientendateien inkl. Röntgenbilder und Zahnmodellen beträgt 20 Jahre, danach werden nachrichtenlose Unterlagen datenkonform vernichtet.

Versäumte Sitzungen:
Vereinbarte zahnärztliche oder dentalhygienische Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten sowie das Personal und die Infrastruktur werden alleine für den jeweiligen Patienten frei gehalten. Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Praxis mindestens 48 Stunden, dh. mind. 2 Arbeitstage ohne Samstage vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen. Vergessene oder nicht rechtzeitig annullierte Termine werden gemäss dem geltenden Tarif Ziff. 4014/4013, resp. 4.0140/4.0130 in Rechnung gestellt, falls sie nicht anderweitig vergeben werden können. Im Weiteren kann die Praxis nicht das individuelle Ausfallrisiko von plötzlicher Krankheit oder beruflicher Verhinderung für alle Patienten pauschal übernehmen. Termine ausserhalb der Praxisöffnungszeiten können Sie mit unserem Kontaktformular ("Kopie erhalten" anklicken), per Email an zahnarzt(at)bluewin.ch oder per Fax rechtzeitig annulieren.

Rechnungsstellung und Mahnkosten:
Rechnungen sind innerhalb 20 Tagen nach Erhalt vollständig zu begleichen. Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.- erhoben. Abzüge werden nachbelastet.

Ratenzahlungen:
Monatliche Ratenzahlungen können vereinbart werden, sofern sie vor Behandlungsbeginn ausdrücklich gewünscht werden. Auf vereinbarte Teilzahlungen wird ein Zinssatz von 3% erhoben. Bei verspäteter Ratenzahlung wird der ganze Betrag per sofort fällig.

Garantie und Kulanz:
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts stellt die zahnärztliche Tätigkeit im Rechtssinne einen Auftrag gemäss Art. 394 ff des Obligationenrechts dar. Nach Auftragsrecht haftet der Beauftragte (Zahnarzt) gegenüber seinem Auftraggeber (Patient) für die getreue und sorgfältige Ausführung des Auftrages. Das heisst, dass sich die Tätigkeit des Zahnarztes nach den allgemein bekannten und anerkannten Regeln der Zahnmedizin zu richten hat. Damit wird gleichzeitig auch ausgesagt, dass ein Erfolg der Behandlung nicht garantiert werden kann. Diese Regelung gilt auch im Bereich der zahnmedizinischen Versorgungen unter dem Sozialversicherungsrecht (z.B. UVG oder KVG) und selbst dann, wenn die Versicherung Anweisungen für die Behandlung des Patienten erteilt. Ein Kunstfehler liegt dann vor, wenn der Zahnarzt seine Sorgfaltspflichten in klarer Weise verletzt. Dies ist dann der Fall, wenn er gültige zahnmedizinische Erkenntnisse vernachlässigt oder anerkannte Regeln der zahnärztlichen Wissenschaft ausser Acht lässt. In unklaren Fällen, wie Materialermüdung oder vorzeitiger Alterung der Restauration entscheidet die Praxisleitung im Einzelfall über einen Ersatz auf Kulanzbasis.